STEER.E
Westphal Wavetec GmbH
Beschlussvorlage · Wohnungseigentum

Ladeinfrastruktur beschließen,
bevor der erste Antrag kommt.

Jeder Eigentümer hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine Lademöglichkeit. Über das Wie entscheidet die Gemeinschaft — aber nur, solange sie es tut, bevor Einzelanträge Tatsachen schaffen. Eine fertige Vorlage für Ihre nächste Eigentümerversammlung, kostenlos.

Die Rechtslage

Das Ob ist entschieden. Das Wie nicht.

Seit der WEG-Reform hat jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf, dass ihm eine Lademöglichkeit gestattet wird — § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 WEG. Eine Gemeinschaft kann das nicht mehr ablehnen.

Über die Art der Ausführung darf sie dagegen bestimmen: § 20 Absatz 2 Satz 2 WEG. Das Amtsgericht München hat am 30. Oktober 2024 entschieden, dass es ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, wenn sich eine Gemeinschaft die Möglichkeit offenhält, später eine gemeinschaftliche Ladeeinrichtung zu errichten, an die alle angeschlossen werden. Eine Eigentümerin, die erklärte, sich einer solchen Anlage nicht anschließen zu wollen, verlangte damit eine Gestattung ohne diese Bedingung — und hatte darauf keinen Anspruch.

Daraus folgt ein einfacher Satz: Wer vor dem ersten Einzelantrag eine gemeinschaftliche Lösung beschließt, behält die Kontrolle über Technik, Optik und Kosten. Wer wartet, bekommt Einzelanträge — und muss jeden einzeln gestatten.

Der wirtschaftliche Unterschied ist erheblich. Der teure Teil einer Ladeinfrastruktur ist nicht die Wallbox, sondern der Weg dorthin: Durchbrüche, Trassen, Zählerplatz, Netzanschluss. Wer diesen Weg einmal baut, zahlt ihn einmal. Wer ihn bei jedem Einzelantrag erneut herstellt, zahlt ihn mehrfach — und steht mehrfach mit einer Baustelle in der Garage.

Was in der Vorlage steht

Vier Beschlüsse, zum Vorlesen.

Jeder einzeln stellbar, zusammen tragen sie das Vorhaben von der Grundsatzentscheidung bis zum Umgang mit Einzelanträgen.

01

Grundsatz

Die Gemeinschaft beschließt eine gemeinschaftliche Anlage, bei der alle Stellplätze in einem Zug vorbereitet werden. Wann ein Ladepunkt in Betrieb geht, entscheidet jeder Eigentümer selbst.

02

Planung beauftragen

Bestandsaufnahme, Trassenführung, Lastmanagement, Mengen und Kosten — und die Unterlagen für den Förderantrag. Mit Ermächtigung der Verwaltung, den Antrag zu stellen.

03

Kosten verteilen

Grundinstallation gemeinschaftlich, Ladepunkt und Strom beim Nutzer. Mit den Hinweisen zu § 21 WEG und der Entscheidung des Amtsgerichts München vom 28. November 2024 zum abweichenden Verteilungsschlüssel.

04

Einzelanträge

Gestattung unter der Bedingung des späteren Anschlusses an die gemeinsame Anlage, mit einer befristeten Zurückstellung. Und mit dem Hinweis, wo die Grenze dieses Beschlusses liegt.

Beschlussvorlage herunterladen

Vier Seiten, Word und PDF. Kostenlos, auch für Ihre weiteren Objekte verwendbar. Keine Anmeldung, keine E-Mail-Adresse.

Eine Bitte in eigener Sache, die zugleich ein Rat ist: Lassen Sie die Formulierungen vor der Versammlung anwaltlich prüfen — besonders Beschluss 3 zur Kostenverteilung. Ob ein Beschluss in Ihrer Gemeinschaft so gefasst werden kann, hängt von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung ab. Ein angefochtener Beschluss kostet mehr als diese Prüfung.

Diese Vorlage ist ein Muster und keine Rechtsberatung. Die genannten Entscheidungen sind Einzelfallentscheidungen erster Instanz.

Quellen: § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 WEG · § 21 Abs. 2, 5 WEG · AG München, Urteil vom 30.10.2024, Az. 1292 C 13811/24 WEG (Ermessen der Gemeinschaft beim „Wie“) · AG München, Urteil vom 28.11.2024, Az. 1293 C 17375/24 WEG (abweichender Kostenschlüssel für Ladeinfrastruktur) · Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“, Stand Oktober 2026.

Nach dem Beschluss

Was als Nächstes passiert.

Beschluss 2 der Vorlage beauftragt die Planung. Genau an dieser Stelle fangen wir an — und zwar mit einem Termin vor Ort, nicht mit einer Pauschale.

Wenn Sie wollen

Wir stellen es auch selbst vor.

Wir kommen in Ihre Eigentümerversammlung und erklären das Vorhaben — technisch, zeitlich und förderseitig, in zwanzig Minuten und ohne Verkaufsgespräch. Schicken Sie uns vorab den Lageplan, dann wissen wir, wovon wir reden.

Das Mutterhaus

Wir können auch Ultraschall, Schweißen und Lagern.

STEER.E ist die E-Mobilitäts-Businessline der Westphal Wavetec GmbH, Ahrensburg bei Hamburg — seit 1990 zu Hause in Ultraschalltechnik, Schweißen, Metallbearbeitung und Hardware-Logistik. Diese Fertigungs- und Projekterfahrung steckt in jedem STEER.E-Projekt.

wwtec.de besuchen →

Datenschutz-Hinweis: Diese Website setzt keine Cookies und verwendet weder Tracking noch Analyse-Dienste. Schriften liegen auf unserem eigenen Server. Gespeichert wird ausschließlich lokal in Ihrem Browser, ob Sie die helle oder dunkle Darstellung gewählt haben. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.